ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Immobiliengesellschaft der Sparkasse Rhein-Neckar Nord mbH Stand: Juni 2023

Unsere Objektangebote sind freibleibend und gelten auf unbestimmte Zeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann durch uns nicht übernommen werden, da diese auf Informationen der Auftraggeber beruhen. Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. – zwischenzeitliche Vermietung sind vorbehalten.

Keine Weitergabe von Unterlagen:
Unterlagen, Schreiben, Pläne, Fotos, Exposees etc., die im Rahmen unserer Nachweis-
/Vermittlungstätigkeit erstellt wurden, sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Weitere, darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

Tätigkeit für die andere Seite:
Wir sind auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig und schließen bei dem Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit beiden Seiten einen Maklervertrag ab, in dem sich die beiden Parteien zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe an uns verpflichten.

Alternativgeschäft:
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Bei Vermietungen gelten einseitig vereinbarte Verlängerungsoptionen als provisionspflichtige Vertragslaufzeit. Sofern unser Angebot vom Vertragsinhalt nur geringfügig abweicht und/oder ein wirtschaftlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und unserer Angebotsunterbreitung bestand, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

Provisionshöhe:
Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrags ist die auf den Angeboten vermerkte Provision fällig, hilfsweise ist gem. § 653, Abs. 2 BGB die ortsübliche Provision zu zahlen; bei wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien z. B. beträgt diese für Verkäufer und Käufer je 3,57 % des Gesamtkaufpreises inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer für den Vermieter. Bei Gewerberaumvermietung fällt eine Provision von 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer an.

Entstehung des Provisionsanspruchs:
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald wir für das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses ursächlich sind; dies bedingt die Verpflichtung, uns sofort zu benachrichtigen, falls und zu welchen Konditionen ein Vertrag bezüglich eines von uns angebotenen Objekts zustande gekommen ist.

Fälligkeit der Provision:
Die Provision ist fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bzw. bei Unterzeichnung eines nicht beurkundungspflichtigen Vertrags, wie z. B. Abschluss eines Mietvertrags. Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer oder Vermittler zu leisten.

Hinweis und Verbraucherinformation:
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Online-Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr